Statuten

1. Stellung des Vereins

Name und Sitz

In Sinne von Artikel 60ff, ZGB besteht ein Verein mit dem Namen

"Triathlon Club Crazy-Turtles" mit Sitz in Rapperswil-Jona SG

Gründung

Der Triathlon Club Crazy-Turtles wurde am 21.12.2006 in EGG/ZH gegründet.

Sinn und Zweck

Der Triathlon Club Crazy-Turtles will die Ausübung und Verbreitung des Triathlon Sports fördern. Er unterstützt die Teilnahme seiner Mitglieder an Wettkämpfen im In- und Ausland, führt Trainings durch und fördert den Triathlon-Nachwuchs. Er organisiert Anlässe, um die Kameradschaft innerhalb des Vereins zu pflegen. Aufgrund der sportlichen Ausrichtung des Vereins werden keine Sponsorengelder von Tabakfirmen angenommen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Es ist erwünscht, dass die Wettkämpfe und Trainings im Verins-Tenue absolviert werden, um unseren Klub zu repräsentieren.

Zugehörigkeit

Der Triathlon Club Crazy-Turtles ist ein vollwertiges Mitglied des Swiss Triathlon und untersteht als solches den Verbandsstatuten.

2. Mitgliedschaft

Aktiv- und Passivmitglieder, Gönner, Stimm- und Wahlrecht

Die Clubmitglieder werden in die Kategorien Junior, Aktiv- und Gönner eingeteilt.

Junior ist man bis zum 18. Geburtstag

Aktiv ist man ab dem 18. Geburtstag, unabhängig von der Art der Verbandslizenz

Gönner, sind Personen, die den Club und den Triathlonsport unterstützen möchten

Neue Mitglieder werden dem Verband gemeldet, die Art der Lizenz ist frei wählbar. Jedes Mitglied erhält bei Eintritt ein Exemplar der Vereinsstatuten.

Erwerb

Das Mitglied erwirbt seine Vereinsaufnahme mit einer schriftlichen Anmeldung. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen. Erfolgt der Eintritt mehr als 6 Monate nach Beginn des Vereinsjahres, so ist nur der halbe Beitrag zu entrichten.

Austritt

Der Austritt ist schriftlich nur auf Ende November des Vereinsjahres möglich. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann aufgrund grob unsportlichen, bzw. vereinsschädigendem Verhalten (insdesondere Doping) oder wegen Nichtbezahlung von Beiträgen, an einer ordentlichen bzw. ausserordentlichen GV ausgesprochen werden.

Finanzen

Der Mitgliederbeitrag wird von der GV jeweils für ein Jahr festgelegt. Er beträgt CHF 90.- für Junioren, CHF 180.- für Aktive und mindestens CHF 50.- für Gönner. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Bei Austritt aus dem Verein können keine finanziellen Ansprüche gegen den Verein geltend gemacht werden. Vorstandsmitglieder sind von der Bezahlung des Jahresbeitrages befreit. In Härtefällen kann der Vorstand über die Höhe des Mitgliederbeitrages entscheiden.

 3. Organisation

Vereinsjahr

Das Vereinsjahr dauert vom 1.Januar bis 31. Dezember

Organe

Der Verein besitzt drei Organe

  • die Generalversammlung (GV)
  • den Vorstand
  • die Rechnungsrevisoren

Generalversammlung

Die GV bildet das oberste Organ des Vereins. Sie wird einmal jährlich bis spätestens Ende Dezember durch den Vorstand organisiert. Der Vorstand oder ein Fünftel aller Mitglieder können die Durchführung einer außerordentlichen GV verlangen. Die Mitglieder sind zum Besuch der GV verpflichtet. Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit einem Unkostenbeitrag von CHF 50.- zuhanden der Clubkasse geahndet. Die Einberufung der GV erfolgt schriftlich mindestens 20 Tage im Voraus unter Beilage der Traktandenliste.

Anträge müssen dem Präsidenten spätestens 10 Tage vor der Generalversammlung schriftlich zugestellt werden. Die GV kann nur Beschlüsse fassen über ordnungsgemäß eingereichte Anträge.

Aufträge der GV

Der GV obliegen folgende Geschäfte:

  • Abnahme von Jahresrechnung und Jahresbericht
  • Wahl des Vorstandes und Rechnungsvrevisoren
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Mutationen
  • Jahresprogramm und Budget
  • Behandlung von Anträgen
  • Ehrungen
  • Statutenrevision

Beschlussfassung

Jede statutengemäß einberufene GV ist beschlussfähig. Vereinsbeschlüsse werden grundsätzlich mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Statutenänderungen bedürfen eines Beschlusses, von zwei Drittel der Stimmberechtigten. 

Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus 5 Personen zusammen:

  • Präsidentin /  Präsident
  • Technischen Leiterin / Leiter
  • Kassierin / Kassier
  • Aktuarin / Aktuar
  • Marketing/Kommunikation

Eines der Vorstandsmitglieder wird zur Vizepräsidentin/zum Vizepräsidenten gewählt. Der Vorstand wird auf ein Vereinsjahr gewählt. Die Präsidentin/der Präsident oder zwei Vorstandsmitglieder können eine Vorstandssitzung einberufen. Der Vorstand kann im Jahrestotal, über das Budget hinaus, Ausgaben bis max. CHF 500.- beschließen.

Aufgabe des Vorstandes

Der Vorstand führt pflichtgemäß die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen. Er bereitet die GV vor und sorgt für eine ausreichende Information aller Vereinsmitglieder.

Beschlussfassung

Der Vorstand ist beschlussfähig, sobald die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Die Entscheide werden mit dem relativen Mehr der Anwesenden gefällt, wobei ein allfälliger Stichentscheid dem Vereinspräsidenten obliegt.

Präsidentin/Präsident

Die Präsidentin/Der Präsident vertritt den Verein gegen außen.

Die/der Vizepräsidentin/Vizepräsident vertritt die/den Präsidentin/Präsidenten bei deren Abwesenheit. Sie/er bereitet die Vorstandssitzungen vor und leitet sie. Sie/er führt den Vorsitz an der GV und erstattet dieser einen Jahresbericht.

Kassierin/Kassier

Die Kassierin/der Kassier verwaltet das Vereinsvermögen, besorgt den Zahlungsverkehr und führt die Vereinsbuchhaltung. Sie/er erstellt die Jahresrechnung und das Budget, welche sie/er der GV zur Genehmigung unterbreitet.

Kontrollstelle

Die Kontrollstelle besteht aus einer Rechnungsrevisorin/einem Rechnungsrevisor, welcher von der GV auf ein Jahr gewählt wird. Die Revisorin/der Revisor hat die gesamte Rechnungsführung zu prüfen und dem Vorstand sowie der GV Bericht zu erstatten.

 

Unfallversicherung

Für Unfälle während der organissierten Trainings haftet jedes Mitglied mit der eigenen privaten Unfallversicherung. Dies gilt auch für einen allfälligen Sebstbehalt der jeweiligen Versicherung.

4. Auflösung des Vereins

Beschluss

Der Beschluss über die Auflösung des Vereins kann nur an einer GV gefasst werden, an der mindestens zwei Drittel aller Aktivmitglieder vertreten sind und vier Fünftel aller Anwesenden für die Auflösung des Vereins stimmen.

Vermögen

Die GV entscheidet über die Verwendung des Vereinsvermögens.

5. Inkrafttreten

Wirkung

Diese Statuten treten nach der Gründungsversammlung des Vereins am 21.Dezember 2006 sofort in Kraft. 

 

Revision

Die Statuen wurden am 22.01.2016 angepasst und  an der GV 2016 abgenommen.

 

Der Vorstand 

Triathlon Club Crazy-Turtles

 

Stand 22.1.2016